Ab dem 17. Februar 2022 gilt für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen in Bayern die 2G-Regelung. Die jeweils aktuellen Regelungen finden Sie bei der bayrischen Regierung.
Das bedeutet:
Alle Besucher*innen müssen entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen Genesenen-Nachweis zur Vorstellung mitbringen und bei Einlass vorzeigen.
Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die regelmäßig auf das Coronavirus getestet werden, sind Geimpften und Genesenen gleichgestellt; dies gilt auch für ungeimpfte Kinder und Jugendliche. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis.
Es gilt durchgängig Maskenpflicht (FFP2). Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren genügt eine medizinische Maske.
Unsere Maßnahmen für Sie als Zuschauer:
• Der Mindestabstand wird durch ein neu gestaltetes Ein- und Auslassmanagement sowie eine entsprechende Bestuhlung im Zuschauerraum gewährleistet. Der Bestuhlungsplan enthält dabei Bereiche für Einzelpersonen sowie für zwei bis max. 4 Personen nebeneinander, sofern die Plätze gemeinsam gebucht wurden.
• Die automatisch gesteuerte Lüftungstechnik sowie regelmäßiges Querlüften vor und nach der Vorstellung sorgt für einen regelmäßige vollständigen Luftaustausch.
• Die Veranstaltungen finden ohne Abgabe der Besuchergarderobe statt.
• Im Foyer sowie auf den Toiletten finden Sie Desinfektionsspender zur Handdesinfektion.
• Um Infektionsketten vorzubeugen, werden alle Besucher bei Kartenkauf (online oder an der Abendkasse) registriert. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden berücksichtigt.
Bitte helfen Sie mit, indem Sie
• die bekannten AHA-Regeln einhalten
• auf den Theaterbesuch verzichten, sofern Sie einschlägige Krankheitssymptome zeigen oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem Covid-19 Erkrankten hatten.
Sollten sich die Bedingungen oder Anforderungen aufgrund staatlicher bzw. behördlicher Vorgaben ändern, wird das Konzept entsprechend angepasst.